Wie wird gemessen?
Von der Mitte des Stammes an der Stelle, an der er aus dem Boden tritt — waagerecht und rechtwinklig zur Grundstücksgrenze. Nicht vom Kronenrand und nicht vom Stammrand. Wächst der Stamm schief, zählt trotzdem die Austrittsstelle.
Nachbarrecht
Kurz gesagt
Wallis regelt den Grenzabstand nach Art. 688 ZGB selbst (Art. 145 ff. EG ZGB VS). Die genauen Zahlen sind hier noch nicht hinterlegt — angezeigt wird die Faustregel: bis 2 m Höhe 0,5 m, darüber 2 m.
Art wählen, Höhe anpassen — der geforderte Abstand steht sofort da.
| Pflanze | Höhe | Abstand |
|---|---|---|
| Alle Gehölze | bis 2 m | 0,5 m |
| Alle Gehölze | über 2 m | 2 m |
Die erste passende Zeile gilt — genau so liest sich der Gesetzestext.
Von der Mitte des Stammes an der Stelle, an der er aus dem Boden tritt — waagerecht und rechtwinklig zur Grundstücksgrenze. Nicht vom Kronenrand und nicht vom Stammrand. Wächst der Stamm schief, zählt trotzdem die Austrittsstelle.
Für Wallis ist hier keine Frist hinterlegt. In den meisten Bundesländern liegt sie bei fünf Jahren ab der Pflanzung — in Sachsen bei drei, in Nordrhein-Westfalen bei sechs. Prüf das im Gesetzestext, bevor du dich darauf verlässt.
Diese Angaben stammen aus einer juristischen Fachquelle und sind noch nicht am Wortlaut des Gesetzes gegengeprüft. Im Zweifel gilt der verlinkte Gesetzestext.
Datenstand: 2026-09-10
Ragen Zweige über die Grenze, darf der Nachbar sie abschneiden — aber erst, nachdem er dich unter Fristsetzung dazu aufgefordert hat und du nichts getan hast (§ 910 BGB). Der Bundesgerichtshof hat 2021 bestätigt: das gilt auch dann, wenn der Baum den Rückschnitt womöglich nicht überlebt.
Früchte, die von selbst auf das Nachbargrundstück fallen, gehören dem Nachbarn (§ 911 BGB). Pflücken darf er sie nicht, aufsammeln schon.
Was ortsüblich ist, muss der Nachbar hinnehmen (§ 906 BGB). Laubfall im Herbst gehört dazu. Erst wenn die Beeinträchtigung deutlich über das hinausgeht, was in der Gegend normal ist, kann eine „Laubrente" oder ein Anspruch auf Rückschnitt entstehen.
Viele Gesetze koppeln den Abstand an die Höhe. Wächst die Pflanze über die Klasse hinaus, für die ihr Abstand reicht, entsteht der Anspruch neu — man kann also durch bloßes Wachsen in die Pflicht rutschen. Der Rückschnitt ist zwischen 1. März und 30. September oft untersagt (Bundesnaturschutzgesetz).
Maßgeblich ist der Zustand, den die Pflanze tatsächlich erreicht. Ein Setzling, der einmal 20 m hoch wird, braucht den Abstand seiner Endhöhe. Genau deshalb ist der Grenzabstand eine Planungs- und keine Pflanzfrage: 1,50 m zur Grenze sind für einen dreijährigen Baum bequem und für denselben Baum mit 25 Jahren ein Rechtsstreit.
Dann darfst du näher pflanzen. Der Abstand schützt den Nachbarn, nicht die Allgemeinheit — er kann darauf verzichten. Sinnvoll ist es aber, das schriftlich festzuhalten: Die Zustimmung bindet den nächsten Eigentümer nur, wenn sie als Grunddienstbarkeit im Grundbuch steht.
Nein. Das Nachbarrecht regelt das Verhältnis zwischen zwei Grundstücken. An öffentlichen Flächen entscheidet das Straßen- und Wegerecht der Gemeinde, oft zusammen mit dem Bebauungsplan — die Anforderungen an Sichtdreiecke und Lichtraumprofil sind dort meist strenger als der nachbarrechtliche Abstand.
Die Frist läuft ab der Pflanzung, nicht ab dem Eigentümerwechsel. Ist sie abgelaufen, ist der Beseitigungsanspruch erloschen und bleibt es auch — du erbst den Baum also mitsamt seinem Bestandsschutz. Umgekehrt erbst du auch einen noch offenen Anspruch des Nachbarn.
In den meisten Ländern ja. Für Hecken gibt es eigene, meist niedrigere Abstände — dafür sind sie an die gepflegte Höhe gekoppelt: Lässt man die Hecke wachsen, steigt der geforderte Abstand mit. Entscheidend ist, wie du pflanzt, nicht welche Art: Dieselbe Rotbuche ist als Reihe eine Hecke und als Solitär ein Baum mit ganz anderem Abstand.
Der Nachbar kann verlangen, dass die Pflanze beseitigt oder auf das zulässige Maß zurückgeschnitten wird — auf deine Kosten. Ein Schadenersatz kommt nur dazu, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Nach Ablauf der Frist entfällt der Anspruch; ein zu naher Baum wird dadurch nicht legal, aber er darf stehen bleiben.
Permaplans kennt die Endhöhe jeder Pflanze und weiß, wo dein Garten liegt. Setzt du im Pflanzmodus einen Baum, wächst ein schraffiertes Band entlang deiner Grundstücksgrenze — genau die Fläche, auf der er nach dem Recht deines Bundeslandes nicht stehen darf. Kommst du zu nah, steht es oben in der Anzeige.
Pflanzenfinder: was passt an meinen Standort? Pflanzenlexikon: Endhöhe und Kronenbreite jeder Art Alle Funktionen von Permaplans
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext. Bebauungsplan, Ortssatzung, Baumschutzsatzung, Grunddienstbarkeit oder eine Vereinbarung mit dem Nachbarn können abweichen — und in Weinbau- und Erwerbsgartenbaugebieten gelten oft Sonderregeln.
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